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Privacy policy

Diese Mitteilung beschreibt wie SCM Parken GmbH Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten (gemäß Art 13 Abs. 1 DSGVO)

 

  1. Zwecke der Datenverarbeitung

Wir werden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken verarbeiten:
a) Dauerparkerverwaltung

  1. Tarifberechnung für registrierte Kurzparkkunden
  2. Kontrolle der Nutzungsbestimmungen (z.B. Parken über zwei Stellplätze)
  3. Kontrolle der rechtskonformen Verwendung (z.B. Überschreitung der Gratisparkzeit)
  4. Schutz der Einrichtungen (z.B. Vandalismus)
  5. Verfolgung missbräuchlicher Verwendung (z.B. Ausfahrt ohne Bezahlung)

 

Diese Daten erheben wir mittels:

  • der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten zur Vertragserstellung
  • Bildaufzeichnung, Auswertung der Kennzeichendaten

 

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Auf die Bildaufzeichnung und die Erfassung von Kennzeichendaten wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen.

 

 

 

  1. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
    • Für die Abrechnung der Parkgebühren (sowohl beim Kurzparken als auch bei Dauerparkern) ist die Rechtsgrundlage „Vertragserfüllung“ (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
    • Für die Kennzeichenerfassung bei Dauerparkern ist die Rechtsgrundlage Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
    • Für die Kennzeichenerfassung bei Kurzparkern ist die Rechtsgrundlage das berechtigte Interesse des Verantwortlichen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), welche darin bestehen, die oben unter Punkt 1 (a bis f) genannten Zwecke zu erreichen. Gegen diese

Datenverarbeitung steht Ihnen ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO zu, wenn bei Ihnen Gründe vorliegen die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

  • Für die Bildverarbeitung in der gesamten Parkgarage, insbesondere des Einganges und des Zutrittsbereiches, der Ein- und Ausfahrtstore, der Automaten, der Stiegenhäuser sowie der Parkdecks gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 DSG. Die Bildaufzeichnungen werden stichprobenartig und im Anlassfall ausgewertet, wenn entweder das überwachte Objekt selbst (Garage) oder darin abgestellte Fahrzeuge Gegenstand einer Rechtsverletzung wurden, oder im Verdacht stehen geworden zu sein.

 

  1. Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten

Zu den oben genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten an folgende Empfänger - im Anlassfall - übermittelt:

  • Auftragsverarbeiter (z.B. Callcenter, Beschwerdemanagement)
  • Abrechnungsplattformen (Tankkarten, Mobilitätskarten etc.)
  • Versicherungen (z.B. bei Beschädigungen)
  • Inkassobüro, Rechtsanwalt, Gerichte
  • Behörden im Rahmen ihres Aufgabenbereiches
  • Auftraggeber des Garagenbetreibers als Betriebsführer

 

  1. Speicherdauer
  2. Bei nicht registrierten Kunden:

Die Löschung des Bildes des Kennzeichens erfolgt bei normaler Parktransaktion in der Regel 24 Stunden nach der Ausfahrt, bei einer Vertragsverletzung 8 Wochen nach Zahlungseingang der offenen Forderung. Die Videoaufzeichnungen werden rollierend nach 6 Wochen gelöscht. Videoaufzeichnungen, welche im Zuge einer Rechtsverletzung oder als Teil einer Strafverfolgung als Beweismittel Verwendung finden, bleiben bis zur Erlangung der Rechtskraft gespeichert und werden dann innerhalb von 8 Wochen, oder nach Aufforderung der ermittelnden Strafverfolgungsbehörden gelöscht.  Die übrigen Daten werden nach Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen von sieben Jahren gelöscht.

 

  1. Bei registrierten Kunden:

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange aufbewahrt, wie dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, um die unter Punkt 1 genannten Zwecke zu erreichen: 

 

  • Bei der Abrechnung von Parkzeiten: bis 8 Wochen nach Zahlungseingang.
  • Bei einer Vertragsverletzung: bis 8 Wochen nach Zahlungseingang der offenen Forderung.
  • Die übrigen Daten werden nach Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen von sieben Jahren gelöscht.
  • Für Dauerparker gilt zusätzlich: Bei regulär abgeschlossenen Parktransaktionen: die letzten 30 Bewegungsdaten (Informationen über die Ein- und Ausfahrt, einschl. Bild des KFZ Kennzeichens) zum Zwecke der Nachvollziehbarkeiten von Missbrauch und der Abrechnung von Parküberzeiten.

 

  1. Bildverarbeitung („Videoüberwachung“):

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach § 12 Abs 3 Z 2 DSG benötigt werden, spätestens nach 14 Tagen zu löschen. Die Abweichung zur gesetzlichen Löschfrist des § 13 Abs 3 DSG wird zur Feststellung von Zahlungsausfällen von Kreditkartentransaktionen benötigt, da der Garagenbetreiber erst nach bis zu zwei Wochen erfährt, dass eine

Kreditkartentransaktion von der Bank nicht durchgeführt worden ist. Ohne eine Speicherung für 14 Tage wäre eine Geltendmachung von Ansprüchen nicht mehr möglich. Die Verwendung der Aufzeichnungen für andere Zwecke ist nicht zulässig. 

 

  1. Ihre Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten

Ihnen stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns.

 

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Datenschutzbehörde beschweren.

 

Sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit widerrufen.

 

Hinsichtlich der Bildverarbeitung gilt, dass betroffene Personen unbeschadet des Auskunftsrechtes gemäß Art. 15 DSGVO nicht berechtigt sind, vom Garagenbetreiber Lichtbilder zu erhalten, sofern dadurch die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Stattdessen erhält die betroffene Person eine Beschreibung ihres Verhaltens. Der Garagenbetreiber ist aber berechtigt, Bildaufzeichnungen an die zuständige Behörde (etwa eine Sicherheitsbehörde im Rahmen eines durch Anzeige eingeleiteten Ermittlungsverfahrens) zu übermitteln, weil beim Garagenbetreiber der begründete Verdacht entstanden ist, die Daten könnten eine von Amts wegen zu verfolgende strafbare Handlung dokumentieren. Ein solcher Verdacht kann auch durch Hinweis eines Kunden entstehen.

 

  1. Unsere Kontaktdaten

Verantwortlich:

SCM Parken GmbH

Handelstraße 16

8020 Graz

 

Geschäftsführer:

  • -Ing. Oliver Vallant, bakk.techn.
  • BM Ing. Robert Sommersguter

Datenschutzbeauftragter:

Dipl.-Ing. Oliver Vallant, bakk.techn.
oliver.vallant@sc-mitte.at

 

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung aufgrund rechtlicher oder technischer Entwicklung jederzeit anzupassen. Es gilt die jeweils auf https://parken.sc-mitte.at/ veröffentlichte Fassung.

 

 

Zuletzt aktualisiert: 2022-06-01